Firmung
In der katholischen Kirche ist die Firmung die Vollendung der Taufe und bildet zusammen mit dieser und der Eucharistie die „drei Sakramente der christlichen Initiation". Sie wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den Gläubigen verstanden. Die Firmung dient dazu, tiefer in der Gotteskindschaft zu verwurzeln, sich fester in Christus einzugliedern, seine Verbindung mit der Kirche zu stärken, sich mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.
Der aktuelle Terminplan zur Vorbereitung der Firmung 2024-2025 als PDF
Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden.
Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen. Das Firmalter liegt gewöhnlich zwischen zehn und sechzehn Jahren.
Die Firmvorbereitung der Jugendlichen erfolgt in Gruppen, oft durch Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei der Pfarrer die Letztverantwortung innehat. Häufig vermittelt die Firmvorbereitung auch grundlegende Glaubensinhalte.
Normalerweise findet die Firmung in der Pfarreiengemeinschaft jährlich für die fünften Klassen statt. Der genaue Termin in der Woche vor Pfingsten wird zumeist im Januar bekannt gegeben.
Eingeladen sind alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Firmung in der 5. oder 6. Klasse sind.
Voraussetzung für die Firmung ist neben dem Empfang der Taufe und Kommunion und der Teilnahme an der Vorbereitung auch die eigene Entscheidung. Deshalb wird die Firmung auch manchmal das Entscheidungssakrament genannt.
Wer nicht in unserer Seelsorgeeinheit getauft ist, braucht einen aktuellen Taufschein, den er in seinem Taufpfarramt bekommt.
Der "natürliche" Firmpate ist der Taufpate. Er hat sein Patenkind durch die ersten Lebens- und Glaubensjahre begleitet und soll ihm auch jetzt zur Seite stehen.
Wenn aus irgendeinem Grund ein anderer Firmpate sein soll, gelten entsprechend die Voraussetzungen für Taufpaten. (siehe Taufe). Das Formular für den Selbstnachweis der Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Selbstauskunft) finden Sie hier.
Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht.
Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen die Firmspendung nicht durch den Bischof erfolgen kann, diese z.B. durch einen Abt oder ein hochrangiges Mitglied des Ordinariats und nach Erlangung einer besonderen Firmbefugnis verliehen.
Das Chrisam bzw. Myron ist vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam.
Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche in der Chrisammesse geweiht.
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